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Bewerbungskosten
Es geht um Ihr Geld ...
Arbeitgeber:
Die Gesetzeslage (§ 670 BGB):
wenn Sie von einem Unternehmen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, dann muss dieses Unternehmen, die dadurch für Sie entstehenden Kosten, übernehmen.
Hört sich nach einem Freifahrtsschein an. In der Praxis jedoch wird dieser Anspruch durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt. (Bsp. Bahnfahrt 2te Klasse, öffentliche Nahverkehrsmittel, Fahrten mit privat PKW 0,30€ pro km, Übernachtungskosten, etc.). Fahrten mit dem Taxi, Flugkosten, Mietwagenkosten, usw. müssen nicht in jedem Fall durch den Arbeitgeber erstattet werden.
Weigert sich der Arbeitgeber jedwelche Kosten zu übernehmen, haben Sie zwar einen Rechtsanspruch drauf.
Viel wichtiger in diesem Fall jedoch ist: Fragen Sie sich noch einmal, ob Sie wirklich bei einem solchen Unternehmen arbeiten möchten.
Finanzamt
Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen, können Sie als Werbungskosten bei der Steuererklärung absetzen, wenn sie nicht vom Arbeitgeber erstattet worden sind.
Mögliche Bewerbungskosten sind:
1) Kosten für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen
-> Die Downloads von Profi-Bewerbung oder die Kosten von unserem Bewerbungsservice können Sie beim Finanzamt (Steuererklärung) absetzen.
2) Kosten für den Ausdruck, Versand von Unterlagen (Papier, Druckkosten, Kopien, Porto, Briefumschlag)
3) Kosten für Bewerbungsfotos
4) Kosten von Bewerbungsmappen
5) Kosten für Stellengesuche (Zeitung, Online, etc)
6) Kosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand etc
Details kann Ihnen Ihr Berater beim Finanzamt oder der Steuerberater geben.
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Profi - Tipp: Bewahren Sie alle Belege auf. Und bewahren Sie auch Kopien der Bewerbungen und Schreiben von Unternehmen (auch Absagen und Einladungen zum Vorstellungsgespräch) auf. Denn Sie können die Kosten als Werbungskosten auch dann absetzen, wenn Ihre Bewerbung erfolgslos war. |
Arbeitsagentur
Wenn Sie arbeitslos sind können Sie sich die Bewerbungskosten auch von dem Arbeitsamt erstatten lassen. Hierbei werden jedoch maximal 260,00€ pro Jahr abgesetzt werden. Weitere Voraussetzung: Sie müssen einen genehmigten Antrag auf Beitragskostenerstattung gestellt haben und Belege und Rechnungen vorlegen. Details wird Ihnen sicher Ihr Berater sagen können.
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Letzte Änderung am Sonntag, 20. November 2011 um 12:02:44 Uhr.











